Status | Antrag GPK
Kurzmitteilung der GPK
Fristerstreckung für Motionen zu Kinderbetreuung und -förderung
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu drei Motionen, die sich mit verschiedenen Unterstützungs-massnahmen im Bereich der Kinderbetreuung und -förderung befassen, zu genehmigen. Mit einer von SP-Kantonsrätin Monika Wicki eingereichten Motion wird der Regierungsrat beauftragt, die Leistungen der Gemeinden im Bereich der frühen Deutschförderung auszubauen und die Gemeinden dabei auch finanziell zu unterstützen. Mit einer von der früheren GLP-Kantonsrätin Corina Gredig eingereichten Motion wird vom Regierungsrat eine Beteiligung des Kantons an den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung mittels Betreuungsgutscheinen gefordert. Die von Grünen-Kantonsrätin Karin Fehr Thoma eingereichte Motion verlangt vom Regierungsrat, dass sich Kanton und Gemeinden künftig zu je 20 Prozent an der Finanzierung eines bedarfsgerechten Angebots an familienergänzender Betreuung von Kindern im Vorschulalter beteiligen. Alle drei Vorstösse zielen auf eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (LS 852.1) ab. Dieses befindet sich derzeit in Revision. Die Anliegen der drei Motionen sollen im Rahmen der Gesetzesrevision behandelt werden. Hierfür müssen jedoch die ordentlichen Fristen für die Berichterstattung und Antragstellung zu den drei Motionen erstreckt werden.
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