Bewilligungsverfahren in Tierversuchen

GeschäftsartParlamentarische Initiative
KR Nr.230/2018
Pendent beiErledigt
Beginn
DirektionGesundheitsdirektion (GD)
KommissionKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Beteiligung
Hans Egli
ParteiEDU
Politische GemeindeSteinmaur
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Benjamin Fischer
ParteiSVP
Politische GemeindeVolketswil
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Claudio Schmid
ParteiSVP
Politische GemeindeBülach
RolleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Ablauf
Eingereicht
Status

Einreichung

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Vorläufig unterstützt
Status

Vorläufig unterstützt (66 Stimmen)

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KSSG

Kurzmitteilung der KSSG

Keine Änderung des Rekursrechts bei Tierversuchen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 14 zu1 Stimmen, die parlamentarische Initiative «Bewilligungsverfahren in Tierversuchen» von SVP-Kantonsrat Claudio Schmid abzulehnen. Dieser möchte, dass das Einlegen von Rekursen oder Beschwerden gegen die Bewilligung von Tierversuchen erschwert wird. Derzeit braucht es dazu lediglich die Stimmen von 3 der 11 Mitglieder der Tierversuchskommission (TVK). Neu soll ein Rekurs oder eine Beschwerde nur noch möglich sein, wenn die Mehrheit der Kommission dies fordert. Anlass dieser parlamentarischen Initiative war ein Primatenversuch, der aufgrund eines solchen Minderheits-Rekurses über mehrere Jahre hinweg blockiert war. Die KSSG kommt zum Schluss, dass die Mitglieder der TVK den problematischen Aspekten sachgemäss Rechnung tragen, und stellt fest, dass die Anzahl der heiklen Fälle sehr tief ist. In den letzten 20 Jahren gab es auf 11"000 Entscheide 12 Rekurse, lediglich 6 davon von einer Minderheit der TVK. Die KSSG sieht daher keinen Handlungsbedarf.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Ablehnung
Status

Ablehnung mit 159 NEIN, 5 JA, 0 ENTH.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
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