Status | Antrag KPB
Kurzmitteilung der KPB
Gemeinden sollen bei kantonalen Immobilien kein Vorkaufsrecht haben
Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 5 Stimmen, die parlamentarische Initiative «Vorkaufsrecht der Standortgemeinde bei Veräusserung von kantonalen Immobilien» von SP-Kantonsrat Andrew Katumba abzulehnen. Mit der Initiative wird gefordert, dass vor der Veräusserung eines Grundstücks oder einer Liegenschaft die Standortgemeinde angefragt werden muss, ob sie das Objekt zum Verkehrswert kaufen möchte. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass eine zusätzliche gesetzliche Verankerung nicht benötigt wird, da ein Beschluss des Regierungsrates (RRB 704/2016) den Standortgemeinden bereits das Privileg einräumt, vor der Veräusserung eines kantonalen Grundstückes oder einer Liegenschaft zuerst angefragt zu werden. Eine Kommissionsminderheit aus SP und Grünen unterstützt das Anliegen der parlamentarischen Initiative weiterhin. Aus ihrer Sicht sollen die Veräusserungspraxis und zusätzlich ein Gewinnanteilsrecht sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden gesetzlich verankert werden, damit die Grundstücke und Liegenschaften im Besitz der öffentlichen Hand verbleiben.
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