Antrag GPK
Kurzmitteilung der GPK
Bericht und Rechnung der BVG- und Stiftungsaufsicht sollen genehmigt werden
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2022 der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) zu genehmigen. Die BVS nimmt als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt für den Kanton die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge wahr. Zudem beaufsichtigt sie die unter kantonaler Aufsicht stehenden Stiftungen. Neu nimmt sie zudem die Aufsicht über die Stiftungen mit kommunalem Bestimmungszweck wahr.
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