Antrag STGK
Kurzmitteilung der STGK
Personalverordnung soll angepasst werden
Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 5 Stimmen, die Änderung der Personalverordnung (PVO) zu genehmigen. Diese Anpassung hat der Regierungsrat aufgrund der vom Kantonsrat beschlossenen Änderung des Personalgesetzes (PG) vorgenommen. Neben der Umsetzung der beschlossenen Gesetzesänderungen auf Verordnungsstufe nimmt der Regierungsrat auch eine Vorverschiebung des Beurteilungszeitpunkts für den Teuerungsausgleich von September auf August vor. Die Kommissionsmehrheit unterstützt die Anpassung der Verordnung, da mit dieser die beschlossenen Gesetzesänderungen auf Verordnungsstufe umgesetzt werden. Eine Kommissionsminderheit (SP und Grüne) lehnt die Anpassung mit denselben Argumenten ab, mit denen sie schon die Änderung des Personalgesetzes abgelehnt hatte.
|