Status | Antrag GPK
Kurzmitteilung der GPK
Mehrheit will Frist für Motion zu Führungsorganen der Anstalten verlängern
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat mit 6 zu 5 Stimmen, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einer von der ehemaligen SP-Kantonsrätin Esther Straub eingereichten Motion zu genehmigen. Mit der Motion wird der Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat in einer Sammelvorlage die nötigen Gesetzesanpassungen für klarere Kriterien zur Bestellung der Führungsorgane der selbständigen kantonalen Anstalten zu unterbreiten. Die Umsetzung der Motion erfordert die Klärung gesetzestechnischer Fragen, die Abstimmung mit anderen laufenden Gesetzgebungsverfahren sowie die Ausarbeitung einer Reihe von Vorlagen zu Änderungen der betroffenen Gesetze. Dies war laut Regierungsrat innerhalb der ordentlichen Frist nicht möglich, weshalb die Frist um ein Jahr verlängert werden soll. Eine Kommissionsminderheit (SP, GLP, Grüne und AL) beantragt, die Frist nicht zu erstrecken. Sie ist der Auffassung, dass es dem Regierungsrat möglich gewesen wäre, dem Kantonsrat fristgerecht einen Antrag vorzulegen. Dies, weil allein kantonale Regelungen betroffen waren und keine anderen Gesetzgebungsprozesse, zum Beispiel auf Bundesebene, abgewartet werden mussten.
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