Status | Antrag KJS (gleichlautend)
Kurzmitteilung der KJS
Beratungsstelle für Minderjährige bei häuslicher Gewalt
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 11 zu 4 Stimmen eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes, um von häuslicher Gewalt betroffene Kinder besser zu unterstützen. Heute mangelt es an einer gesetzlichen Grundlage, die es der Polizei erlaubt, bei Kindern, welche die Gewalt in der Beziehung ihrer Eltern miterleben, die Schutzverfügungen an eine spezialisierte Beratungsstelle zu übermitteln. Die Mehrheit der KJS ist überzeugt, es sei essentiell, dass auch indirekt betroffene Minderjährige vom Angebot von spezialisierten Beratungsstellen profitieren und unterstützt werden können. Eine Minderheit (SVP) lehnt die Vorlage ab. Ihrer Ansicht nach sind die heutigen Angebote ausreichend. Es bestünde daher kein Handlungsbedarf.
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