Gewaltschutzgesetz, Beratungsstelle für Minderjährige

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5874
Pendent beiErledigt
Beginn
DirektionSicherheitsdirektion (DS)
KommissionKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KJS (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KJS

Beratungsstelle für Minderjährige bei häuslicher Gewalt

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 11 zu 4 Stimmen eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes, um von häuslicher Gewalt betroffene Kinder besser zu unterstützen. Heute mangelt es an einer gesetzlichen Grundlage, die es der Polizei erlaubt, bei Kindern, welche die Gewalt in der Beziehung ihrer Eltern miterleben, die Schutzverfügungen an eine spezialisierte Beratungsstelle zu übermitteln. Die Mehrheit der KJS ist überzeugt, es sei essentiell, dass auch indirekt betroffene Minderjährige vom Angebot von spezialisierten Beratungsstellen profitieren und unterstützt werden können. Eine Minderheit (SVP) lehnt die Vorlage ab. Ihrer Ansicht nach sind die heutigen Angebote ausreichend. Es bestünde daher kein Handlungsbedarf.

Frist
Sitzungsdatum
1. Lesung
Status

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes beraten. Der Regierungsrat will eine Anlaufstelle für Kinder einrichten, die Zeugen von häuslicher Gewalt werden. Die zweite Lesung dürfte in ein paar Wochen durchgeführt werden.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag REDKO

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Zustimmung
Status

Zustimmung mit 113 JA, 45 NEIN, 0 ENTH.

Im Kanton Zürich wird eine Anlaufstelle für Kinder eingerichtet, die Zeugen von häuslicher Gewalt wurden. Der Kantonsrat hat einer Änderung des Gewaltschutzgesetzes in der Schlussabstimmung mit 113 zu 45 Stimmen zugestimmt.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Datenopendata.swiss