Status | Antrag JUKO (gleichlautend)
Kurzmitteilung der JUKO
Verwaltungsgericht: Teilrevision der Organisationsverordnung genehmigen
Die Justizkommission (JUKO) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Teilrevision der Organisationsverordnung des Verwaltungsgerichts (OV VGr) zu genehmigen. Das Verwaltungsgericht legte überzeugend dar, dass die Teilrevision insbesondere das Plenum als strategisches Führungsorgan und die Rechte der Mitglieder des Gerichts stärken will und damit auf die Konsultativkommission verzichtet werden kann. Zudem werden die Abteilungspräsidien und die Mitglieder der Geschäftsleitung entlastet, indem die Stellung des Generalsekretariates gestärkt und auf die zwingende Verbindung von Abteilungspräsidium und Einsitz in der Gerichtsleitung verzichtet wird. Die Möglichkeit, das Abteilungspräsidium im Jobsharing zu teilen, hat die JUKO kritisch diskutiert. Sie anerkennt jedoch, dass es sich um eine flexible Lösung handelt, die offengehalten werden soll.
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