Auslegeordnung bezüglich Steuerabzügen bei natürlichen Personen im Kanton Zürich

GeschäftsartPostulat
KR Nr.309/2021
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionFinanzdirektion (FD)
KommissionKommission für Wirtschaft und Abgaben(WAK)
Beteiligung
Tobias Langenegger
ParteiSP
Politische GemeindeZürich
RolleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Cristina Cortellini
ParteiGLP
Politische GemeindeDietlikon
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
André Müller
ParteiFDP
Politische GemeindeUitikon
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Selma L"Orange Seigo
ParteiGrüne
Politische GemeindeZürich
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Ablauf
Eingereicht
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Entgegennahme
Status

Antrag RR auf Entgegennahme

Frist
Sitzungsdatum
Antrag auf Diskussion
Status

Antrag auf Diskussion (M. Suter)

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Überweisung an Regierungsrat
Status

Überweisung an RR mit 117 JA, 48 NEIN, 0 ENTH.

Der Regierungsrat soll eine Auslegeordnung zu den Steuerabzügen bei natürlichen Personen im Kanton Zürich ausarbeiten. Der Kantonsrat hat ein Postulat von SP, FDP, GLP und Grünen mit dieser Forderung mit 117 zu 48 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, einen Bericht dazu vorzulegen.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag WAK

Kurzmitteilung der WAK

WAK nimmt Kenntnis von steuerlichen Mindererträgen infolge Abzugsmöglichkeiten

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat betreffend Auslegeordnung bezüglich Steuerabzügen bei natürlichen Personen im Kanton Zürich als erledigt abzuschreiben. Mit dem Vorstoss hatten SP, FDP, GLP und Grüne gefordert, die steuerlichen Mindererträge durch Steuerabzüge, welche natürlichen Personen eingeräumt werden, auszuweisen und die Wirkung dieser Abzüge darzulegen. Der Regierungsrat hat in seinem Bericht insbesondere Mindererträge sowie den Anteil der Steuerpflichtigen, welche Steuerabzüge in Anspruch nehmen, ausgewiesen. Indes verzichtete er auf die Durchführung einer Wirkungsanalyse. Er verweist auf die unzureichende Datenlage und macht geltend, dass mit vielen Abzügen keine Wirkung beabsichtigt werde, die messbar wäre. Insgesamt wurden die dargelegten Zahlen als interessant gewürdigt, ein Teil der Kommission aber bemängelte das Ausbleiben einer Wirkungsanalyse.

Frist
Sitzungsdatum
Datenopendata.swiss,Kantonsrat Zürich