Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG), Änderung, Parteientschädigungen im Rechtsmittelverfahren

GeschäftsartParlamentarische Initiative
KR Nr.421/2023
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionDirektion der Justiz und des Innern (JI)
KommissionKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Beteiligung
Davide Loss
ParteiSP
Politische GemeindeThalwil
RolleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Andrea Gisler
ParteiGLP
Politische GemeindeGossau
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Angie Romero
ParteiFDP
Politische GemeindeZürich
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Tobias Mani
ParteiEVP
Politische GemeindeWädenswil
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Jean-Philippe Pinto
ParteiDie Mitte
Politische GemeindeVolketswil
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Beat Bloch
ParteiCSP
Politische GemeindeZürich
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Lisa Letnansky
ParteiAL
Politische GemeindeZürich
RolleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Ablauf
Eingereicht
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Vorläufig unterstützt
Status

Vorläufig unterstützt (121 Stimmen)

Der Kantonsrat hat mit 121 Stimmen eine parlamentarische Initiative von SP-Kantonsrat Davide Loss vorläufig unterstützt, mit der gefordert wird, dass obsiegende Parteien bei Rechtsmittelverfahren Anspruch auf eine Parteientschädigung für die ihnen erwachsenen Kosten haben – und nicht mehr nur auf einen Teil des Aufwands. Die GL des Kantonsrates wird die PI einer Kommission zu Bericht und Antrag überweisen.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KJS

Kurzmitteilung der KJS

Parteientschädigungen im Rechtsmittelverfahren

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 14 zu 1 Stimmen, die aus dem Jahr 1959 stammende Regelung zur Parteientschädigung für obsiegende Parteien im Rekursverfahren und im Verfahren vor Verwaltungsgericht zu überarbeiten. Heute erhält die obsiegende Partei eine Parteientschädigung in «angemessener Höhe». Konkret hat sich diese Praxis dahingehend entwickelt, dass den obsiegenden Parteien ein Drittel bis die Hälfte der Kosten zugesprochen wird. Neu sollen sie Anspruch auf eine Entschädigung «für die ihnen erwachsenen notwendigen Kosten» erhalten. Die geplante Änderung geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von SP-Kantonsrat Davide Loss, mit der kostendeckende Parteientschädigungen im Rechtsmittelverfahren gefordert wird.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Datenopendata.swiss,Kantonsrat Zürich