Antrag KJS
Kurzmitteilung der KJS
Parteientschädigungen im Rechtsmittelverfahren
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 14 zu 1 Stimmen, die aus dem Jahr 1959 stammende Regelung zur Parteientschädigung für obsiegende Parteien im Rekursverfahren und im Verfahren vor Verwaltungsgericht zu überarbeiten. Heute erhält die obsiegende Partei eine Parteientschädigung in «angemessener Höhe». Konkret hat sich diese Praxis dahingehend entwickelt, dass den obsiegenden Parteien ein Drittel bis die Hälfte der Kosten zugesprochen wird. Neu sollen sie Anspruch auf eine Entschädigung «für die ihnen erwachsenen notwendigen Kosten» erhalten. Die geplante Änderung geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von SP-Kantonsrat Davide Loss, mit der kostendeckende Parteientschädigungen im Rechtsmittelverfahren gefordert wird.
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