Ergänzung des Steuergesetzes § 26 a: ... können abgezogen werden:
 a) die Kosten der Fahrten zwischen der Wohn- und Arbeitsstätte bis höchstens Fr. 1"500.--

GeschäftsartEinzelinitiative
KR Nr.226/1988
Pendent beiErledigt
Beginn
Beteiligung
Roland Brunner
ParteiSP
Politische GemeindeRheinau
RolleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Ablauf
Ablehnung
Frist
Sitzungsdatum
Datenopendata.swiss