Wahl des Gerichtspräsidiums durch das Steuerrekursgericht

GeschäftsartParlamentarische Initiative
KR Nr.42/2022
Pendent beiErledigt
Beginn
KommissionJustizkommission(JUKO)
Beteiligung
Justizkommission (JUKO)
Ablauf
Eingereicht
Frist
Sitzungsdatum
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Vorläufig unterstützt
Status

Vorläufig unterstützt (109 Stimmen)

Der Kantonsrat hat eine parlamentarische Initiative der Justizkommission zur Wahl des Gerichtspräsidiums des Steuerrekursgerichts mit 109 Stimmen vorläufig unterstützt.

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Frist
Sitzungsdatum
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Antrag Kommission
Status

Antrag JUKO

Kurzmitteilung der JUKO

Steuerrekursgericht soll Präsidium selber wählen

Die Justizkommission (JUKO) beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 3 Stimmen, dass die Wahl des Präsidiums des Steuerrekursgerichts künftig nicht mehr durch den Kantonsrat, sondern durch das Gericht selber erfolgen soll. Ursprung für die beantragte Änderung des Steuergesetzes ist eine kommissionseigene parlamentarische Initiative. Für die Mehrheit der Kommission soll die Möglichkeit eines Co-Präsidiums möglich sein. Die Kommissionsminderheit (SVP) beantragt zwar ebenfalls, dass das Steuerrekursgericht sein Präsidium selber wählen soll. Allerdings sollen die Eckpunkte zur Wahl aus Gründen der Gewaltentrennung auf Verordnungsstufe und nicht durch den Gesetzgeber festgesetzt werden.

Frist
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1. Lesung
Status

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat beschlossen, dass das Steuerrekursgericht sein Präsidium künftig selber wählen kann. Bisher erfolgte die Wahl durch den Kantonsrat.

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Antrag Kommission
Status

Antrag REDKO

Frist
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Zustimmung
Status

Zustimmung mit 121 JA, 47 NEIN, 1 ENTH.

Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung einer Änderung des Steuergesetzes mit 121 zu 47 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt, mit der das Steuerrekursgericht sein Präsidium künftig selber wählen kann. Bisher erfolgte die Wahl durch den Kantonsrat.

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Frist
Sitzungsdatum
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