Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG), Änderung, Elektronische Verfahrenshandlungen

GeschäftsartVorlage
KR Nr.6004
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionDirektion der Justiz und des Innern (JI)
KommissionKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KJS

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KJS

Kurzmitteilung der KJS

Neue Plattform zur elektronischen Abwicklung der Zivil- und des Strafverfahren

Neue Plattform zur elektronischen Abwicklung der Zivil- und des Strafverfahren

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 5 Stimmen, das Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) zu ändern. Die Zivil- und das Strafverfahren sollen mit einer neuen Plattform, über welche Verfahrenshandlungen elektronisch vorgenommen werden können, weitgehend digitalisiert werden. Dazu wurde das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) erlassen, welches voraussichtlich per 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Da die Gerichtsorganisation in der Zuständigkeit der Kantone liegt, sind Anpassungen des kantonalen Rechts notwendig. Diese betreffen die Zustellung, die Aktenaufbewahrung sowie die Unterzeichnung von Urteilen. Die Kommissionsminderheit (SVP) begrüsst die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten, lehnt jedoch einen verordneten Zwang für berufsmässige Parteivertreter ab, weshalb sie einen Antrag auf Nichteintreten stellt.

Frist
Sitzungsdatum
Datenopendata.swiss,Kantonsrat Zürich