Gemeinden beim Vollzug der Kinder- und Jugendheimgesetzgebung entlasten
Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Gesetzesänderung im Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) bezüglich Kostentragung anzunehmen. Gemeindevertreter von FDP und SP hatten per Motion gefordert, dass die Gemeinden ausschliesslich die Kosten der Leistungserbringer und nicht auch noch die dem Kanton entstehenden administrativen Kosten mitfinanzieren müssen. Nachdem die Regierung der Forderung zunächst mit einer Anpassung der entsprechenden Verordnung Rechnung getragen hatte, ist die Forderung der Motion mit der gesetzlichen Anpassung vollständig erfüllt.
Frist
Sitzungsdatum
1. Lesung
Status
Abschluss 1. Lesung
Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine Vorlage beraten, mit welcher der Regierungsrat eine Motion von FDP-Kantonsrätin Astrid Furrer und Mitunterzeichnenden im Kinder- und Jugendheimgesetz umsetzt. Es geht darum, dass die Gemeinden bei Erziehungshilfen ausschliesslich die Kosten der Leistungserbringer übernehmen und nicht auch noch die administrativen Kosten mitfinanzieren, die dem Kanton dabei entstehen. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.
Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 169 zu 0 Stimmen einer Vorlage zugestimmt, mit welcher der Regierungsrat eine Motion von FDP-Kantonsrätin Astrid Furrer und Mitunterzeichnenden im Kinder- und Jugendheimgesetz umsetzt. Es geht darum, dass die Gemeinden bei Erziehungshilfen ausschliesslich die Kosten der Leistungserbringer übernehmen und nicht auch noch die administrativen Kosten mitfinanzieren, die dem Kanton dabei entstehen.