Berichterstattung über Massnahmen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, im Gewaltschutzgesetz festzuschreiben, dass der Kanton die Fälle von Stalking und häuslicher Gewalt analysiert und dazu verschiedene Daten sowohl der gefährdenden als auch der gefährdeten Person erhebt. Zudem soll er, gestützt auf die erhobenen Daten, die Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Stalking evaluieren und die Ergebnisse alle drei Jahre in einem Bericht veröffentlichen. Mit dieser Vorlage wird das Anliegen der entsprechenden Motion (KR-Nr. 477/2020) umgesetzt und erweitert.
Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine unumstrittene Änderung des Gewaltschutzgesetzes beraten. Neu soll im Gesetz festgeschrieben werden, dass der Kanton die Fälle von Stalking und häuslicher Gewalt analysiert und dazu verschiedene Daten sowohl der gefährdenden als auch der gefährdeten Person erhebt. Zudem soll er, gestützt auf die erhobenen Daten, die Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Stalking evaluieren und die Ergebnisse alle drei Jahre in einem Bericht veröffentlichen. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.
Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 169 zu 0 Stimmen einer Änderung des Gewaltschutzgesetzes zugestimmt. Damit wird der Kanton künftig Fälle von Stalking und häuslicher Gewalt analysieren und dazu verschiedene Daten sowohl der gefährdenden als auch der gefährdeten Personen erheben.