A. Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG), Änderung, Punktuelle Anpassung der Vorinstanzen des Bundesgerichts
B. Kantonsratsreglement (KRR), Änderung, Konstituierung und Erwahrung
Geschäftsart
Vorlage
KR Nr.
219/2025
Pendent bei
Kantonsrat
Beginn
Direktion
Geschäftsleitung Kantonsrat (GL KR)
Kommission
Geschäftsleitung(GLKR)
Beteiligung
Kantonsrat Geschäftsleitung
Ablauf
Antrag GL KR
Status
Antrag GL
Kurzmitteilung der GL
Wahlresultate sollen vor Verwaltungsgericht angefochten werden können
Die Geschäftsleitung (GL) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, verschiedene Änderungen am Verwaltungsrechtspflegegesetz und am Kantonsratsreglement vorzunehmen. Die Resultate der Kantonsratswahlen und Entscheide des Verkehrsrates sollen damit neu vor Verwaltungsgericht angefochten werden können. Mit der von der GL ausgearbeiteten Vorlage sollen zwei Entscheide des Bundesgerichts (BG) im Zusammenhang mit dem Übertritt von Kantonsrätin Isabel Garcia von der GLP zur FDP im Jahr 2023 und mit verschiedenen Beschwerden der Städte Zürich und Winterthur betreffend Verbundfahrplan 2022–2023 umgesetzt werden. Das BG hat festgehalten, dass im zürcherischen Recht eine gerichtliche Beschwerdeinstanz fehlt, diese jedoch zwingend wäre.
Der Kantonsrat hat in erster Lesung über verschiedene Änderungen am Verwaltungsrechtspflegegesetz und am Kantonsratsreglement diskutiert.
Der Rat ist dabei allen Anträgen der Geschäftsleitung (GL) gefolgt. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung. Mit der von der GL ausgearbeiteten Vorlage sollen zwei Entscheide des Bundesgerichts im Zusammenhang mit dem Übertritt von Kantonsrätin Isabel Garcia von der GLP zur FDP im Jahr 2023 und mit verschiedenen Beschwerden der Städte Zürich und Winterthur betreffend Verbundfahrplan 2022–2023 umgesetzt werden.