Antrag GL
Kurzmitteilung der GL
Wahlresultate sollen vor Verwaltungsgericht angefochten werden können
Die Geschäftsleitung (GL) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, verschiedene Änderungen am Verwaltungsrechtspflegegesetz und am Kantonsratsreglement vorzunehmen. Die Resultate der Kantonsratswahlen und Entscheide des Verkehrsrates sollen damit neu vor Verwaltungsgericht angefochten werden können. Mit der von der GL ausgearbeiteten Vorlage sollen zwei Entscheide des Bundesgerichts (BG) im Zusammenhang mit dem Übertritt von Kantonsrätin Isabel Garcia von der GLP zur FDP im Jahr 2023 und mit verschiedenen Beschwerden der Städte Zürich und Winterthur betreffend Verbundfahrplan 2022–2023 umgesetzt werden. Das BG hat festgehalten, dass im zürcherischen Recht eine gerichtliche Beschwerdeinstanz fehlt, diese jedoch zwingend wäre.
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