Status | Antrag KSSG (gleichlautend)
Kurzmitteilung der KSSG
Reduktion der Kosten von Krankenkassen-Betreibungen für den Kanton
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat von SP-Kantonsrätin Sibylle Marti betreffend «Keine unnötigen Krankenkassen-Betreibungen» als erledigt abzuschreiben. Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat gebeten, die Verordnung zum kantonalen Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (VEG KVG) dahingehend anzupassen, dass unnötige Krankenkassen-Betreibungen vermieden werden. Die KSSG hat festgestellt, dass das Anliegen des Postulats mit der Revision des Bundesrechts erfüllt ist. Am 1. Januar 2024 ist eine Änderung des EG KVG zur Durchsetzung der Prämienzahlungspflicht in Kraft getreten. Neu können die Versicherer die Versicherten nur noch zweimal pro Jahr betreiben, was automatisch zu einer Senkung der vom Kanton zu übernehmenden Betreibungskosten führen wird. Weiter hat der Kanton die Möglichkeit, die Bewirtschaftung von Verlustscheinen selbst zu übernehmen und damit die «Einnahmen» aus der weiteren Verfolgung der Forderungen zu behalten.
|
---|