Antrag KPB (gleichlautend)
Kurzmitteilung der KPB
Raumplanungsbericht soll zur Kenntnis genommen werden
Die Kommission für Planung und Bau (KPB) hat den Raumplanungsbericht 2021 des Regierungsrates zur Kenntnis genommen und beantragt dem Kantonsrat dies ebenfalls zu tun. Der Regierungsrat erstattet damit dem Kantonsrat alle vier Jahre Bericht über die Durchführung und den Verwirklichungstand der Raumplanung. Der nunmehr elfte Raumplanungsbericht knüpft an die bisherige Berichterstattung an. Die Attraktivität des Kantons Zürich bleibt demnach ungebrochen. Das Bevölkerungswachstum führt zu steigenden Ansprüchen an die Nutzung des Raums. Der vorliegende Raumplanungsbericht widmet sich anhand von Fallbeispielen dem Thema der Interessenabwägung. Neben ausgewählten Planungen zu Vorhaben des Kantons wird insbesondere auch der Umgang mit wichtigen raumbezogenen Schutzinteressen thematisiert.
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