Jahresberichte und Nachweis der Einhaltung der negativen Zweckbindung der Kirchensteuern der juristischen Personen 2021 der Evangelisch-reformierten Landeskirche, der Römisch-katholischen Körperschaft und der Christkatholischen Kirchgemeinde sowie über die Kenntnisnahme der Jahresberichte 2021 der Israelitischen Cultusgemeinde und der Jüdischen Liberalen Gemeinde

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5861
Pendent beiErledigt
Beginn
DirektionDirektion der Justiz und des Innern (JI)
KommissionGeschäftsprüfungskommission(GPK)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag GPK

Kurzmitteilung der GPK

Jahresberichte der Religionsgemeinschaften zur Kenntnisnahme beantragt

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat, die Jahresberichte 2021 der anerkannten Religionsgemeinschaften sowie deren Nachweise zur Einhaltung der negativen Zweckbindung zur Kenntnis zu nehmen. Die fünf Religionsgemeinschaften (Evangelisch-reformierte Landeskirche, Römisch-katholische Körperschaft, Christkatholische Kirchgemeinde, Israelitische Cultusgemeinde Zürich und Jüdische Liberale Gemeinde) sind verfassungsmässig als selbständige Institutionen anerkannt, weshalb der Kantonsrat deren Jahresberichte und die Nachweise zur Einhaltung der negativen Zweckbindung lediglich zur Kenntnis nimmt. Mit dem Nachweis der negativen Zweckbindung zeigen die kirchlichen Körperschaften auf, dass die kirchlichen Erträge (Einnahmen abzüglich der Steuern der juristischen Personen und der Kostenbeiträge) den Aufwand für kultische Zwecke decken oder übersteigen.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Zustimmung
Status

Zustimmung mit 160 JA, 0 NEIN, 5 ENTH.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat die Jahresberichte und Nachweise der anerkannten Religionsgemeinschaften mit 160 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen genehmigt.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Datenopendata.swiss