Status | Antrag GPK
Kurzmitteilung der GPK
Jahresberichte der Religionsgemeinschaften zur Kenntnisnahme beantragt
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat, die Jahresberichte 2021 der anerkannten Religionsgemeinschaften sowie deren Nachweise zur Einhaltung der negativen Zweckbindung zur Kenntnis zu nehmen. Die fünf Religionsgemeinschaften (Evangelisch-reformierte Landeskirche, Römisch-katholische Körperschaft, Christkatholische Kirchgemeinde, Israelitische Cultusgemeinde Zürich und Jüdische Liberale Gemeinde) sind verfassungsmässig als selbständige Institutionen anerkannt, weshalb der Kantonsrat deren Jahresberichte und die Nachweise zur Einhaltung der negativen Zweckbindung lediglich zur Kenntnis nimmt. Mit dem Nachweis der negativen Zweckbindung zeigen die kirchlichen Körperschaften auf, dass die kirchlichen Erträge (Einnahmen abzüglich der Steuern der juristischen Personen und der Kostenbeiträge) den Aufwand für kultische Zwecke decken oder übersteigen.
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