Antrag FIKO
Kurzmitteilung der FIKO
Tätigkeitsbericht 2022 der Finanzkontrolle zur Genehmigung beantragt
Die Finanzkommission (FIKO) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, den Tätigkeitsbericht der Finanzkontrolle für das Jahr 2022 zu genehmigen. Mit dem Tätigkeitsbericht kommt die Finanzkontrolle der Berichterstattungspflicht nach. Als direkten Empfängerkreis des Berichts nennt das Gesetz den Kantonsrat und den Regierungsrat. Mit der ebenfalls gesetzlich festgehaltenen Berichtsveröffentlichung ist sichergestellt, dass sich bei Bedarf alle an der kantonalen Finanzaufsicht Interessierten über die Finanzkontrolle und ihre Arbeit in Kenntnis setzen können.
|