Änderung der Verordnung über die Organisation und Verwaltung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ-Verordnung)

GeschäftsartVorlage
KR Nr.6011
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionBaudirektion (BD)
KommissionAufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen(AWU)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag AWU

Kurzmitteilung der AWU

Änderung der EKZ-Verordnung soll genehmigt werden

Die Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Änderung der Verordnung über die Organisation und Verwaltung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ-Verordnung) zu genehmigen. Diese erfolgt aufgrund der vom Kantonsrat am 25. Oktober 2021 beschlossenen Änderung des Gesetzes betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich zur Neuordnung der Organisation. Es geht unter anderem um neue Bezeichnungen für die Organe der EKZ. Die Verordnungsänderungen unterstehen von Gesetzes wegen der Genehmigung des Kantonsrates und waren in der Kommission unumstritten.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
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