Status | Antrag STGK
Kurzmitteilung der STGK
Kantonale Stelle soll kommunale Stiftungen beaufsichtigen
Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat mit 8:7 Stimmen die Zustimmung zur Vorlage des Regierungsrates zur Änderung des Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG) und des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) in der durch die Kommission geänderten Fassung. Gemäss der regierungsrätlichen Vorlage soll die Zuständigkeit der Aufsicht über kommunale Stiftungen künftig bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) statt wie bisher bei der jeweiligen Gemeinde liegen, falls diese nicht mittels einfachem Beschluss erklärt, die Stiftungsaufsicht selbst wahrnehmen zu wollen. Die Kommissionsmehrheit befürwortet diese Möglichkeit, ergänzt die Vorlage auf Antrag der GLP aber mit der Verpflichtung, dass die Gemeinde ihre Aufsichtszuständigkeit abgeben muss, wenn ein Mitglied des Gemeindevorstands gleichzeitig in einem Stiftungsrat Einsitz hat. Die FDP- und SVP-Kommissionsminderheit zeigt sich gegenüber der ursprünglichen Vorlage skeptisch. Die von der Kommissionsmehrheit vorgenommene Verschärfung lehnt sie dezidiert ab, da diese mangels Problemen in der Praxis nicht sachlich begründet sei und gegen die Gemeindeautonomie verstosse. Weiter lehnt die Minderheit den Vorschlag ab, dass der Bezirksrat – aufgrund der geringen Fallzahlen und des fehlenden Fachwissens – nicht mehr Rechtsmittelinstanz für Rekurse im Stiftungsbereich sein soll.
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