Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG) und Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB), Zuständigkeit der Stiftungsaufsicht

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5646
Pendent beiErledigt
Beginn
DirektionDirektion der Justiz und des Innern (JI)
KommissionKommission für Staat und Gemeinden(STGK)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag STGK

Kurzmitteilung der STGK

Kantonale Stelle soll kommunale Stiftungen beaufsichtigen

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat mit 8:7 Stimmen die Zustimmung zur Vorlage des Regierungsrates zur Änderung des Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG) und des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) in der durch die Kommission geänderten Fassung. Gemäss der regierungsrätlichen Vorlage soll die Zuständigkeit der Aufsicht über kommunale Stiftungen künftig bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) statt wie bisher bei der jeweiligen Gemeinde liegen, falls diese nicht mittels einfachem Beschluss erklärt, die Stiftungsaufsicht selbst wahrnehmen zu wollen. Die Kommissionsmehrheit befürwortet diese Möglichkeit, ergänzt die Vorlage auf Antrag der GLP aber mit der Verpflichtung, dass die Gemeinde ihre Aufsichtszuständigkeit abgeben muss, wenn ein Mitglied des Gemeindevorstands gleichzeitig in einem Stiftungsrat Einsitz hat. Die FDP- und SVP-Kommissionsminderheit zeigt sich gegenüber der ursprünglichen Vorlage skeptisch. Die von der Kommissionsmehrheit vorgenommene Verschärfung lehnt sie dezidiert ab, da diese mangels Problemen in der Praxis nicht sachlich begründet sei und gegen die Gemeindeautonomie verstosse. Weiter lehnt die Minderheit den Vorschlag ab, dass der Bezirksrat – aufgrund der geringen Fallzahlen und des fehlenden Fachwissens – nicht mehr Rechtsmittelinstanz für Rekurse im Stiftungsbereich sein soll.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
1. Lesung
Status

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat das Gesetz über die Stiftungsaufsicht in erster Lesung beraten. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in einigen Wochen statt. Mit dieser Änderung sollen kommunale Stiftungen künftig nicht mehr von der jeweiligen Gemeinde beaufsichtigt werden, sondern grundsätzlich von der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS).

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag REDKO

9.11.2021 Antrag Brunner

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Zustimmung
Status

Zustimmung Antrag Brunner mit 108 JA, 61 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat in der zweiten Lesung zum Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht und Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch einem Änderungsantrag zugestimmt. Somit wird bei dieser Vorlage eine dritte Lesung nötig.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag REDKO

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Zustimmung
Status

Zustimmung mit 145 JA, 0 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat Änderungen am Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG) und am Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) in dritter Lesung geprüft und in der Schlussabstimmung mit 145 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Kommunale Stiftungen sollen künftig nicht mehr von der jeweiligen Gemeinde, sondern grundsätzlich von der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) beaufsichtigt werden.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
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