Jugendschutz auf E-Zigaretten und Co. ausweiten

GeschäftsartVorlage
KR Nr.5800
Pendent beiErledigt
Beginn
DirektionGesundheitsdirektion (GD)
KommissionKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag GPK

Kurzmitteilung der GPK

Fristerstreckung zu E-Zigaretten-Motion soll genehmigt werden

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einer von EVP-Kantonsrat Beat Monhart eingereichten Motion zu genehmigen. Mit der Motion wird vom Regierungsrat eine Gesetzesrevision gefordert, damit E-Zigaretten sowie weitere nikotinhaltige Produkte den gleichen rechtlichen Vorgaben unterliegen wie Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren. Seit der Einreichung der Motion wurde auf Bundesebene ein neues Tabakproduktegesetz verabschiedet, zu welchem die Ausführungsvorschriften auf Verordnungsstufe noch ausstehend sind. Zudem wird das Bundesgesetz aufgrund der im Februar 2022 angenommenen Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» revidiert. Die konkrete Ausgestaltung dieser bundesrechtlichen Regelungen soll abgewartet werden.

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Zustimmung
Status

Zustimmung

Der Kantonsrat hat eine Fristerstreckung für die Berichterstattung und Antragstellung zu einer EVP-Motion betreffend «Jugendschutz auf E-Zigaretten ausweiten» diskussionslos genehmigt.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KSSG (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KSSG

Warten auf Bundesgesetz zum Jugendschutz bei E-Zigaretten

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Motion der EVP betreffend «Jugendschutz auf E-Zigaretten & Co. ausweiten» als erledigt abzuschreiben. Mit der Motion wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Rat eine Gesetzesrevision vorzulegen, damit E- Zigaretten sowie alle nikotinhaltigen Produkte im Kanton Zürich so rasch wie möglich den gleichen rechtlichen Vorgaben unterliegen wie Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren. Inzwischen hat die Bundesversammlung aber ein neues Tabakproduktegesetz (TabPG) verabschiedet, das voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft tritt. Es setzt den Jugendschutz für Tabakprodukte und E-Zigaretten auf Stufe Bund einheitlich fest und geht mit dem Mindestalter von 18 Jahren für die Abgabe und den Verkauf von Tabakprodukten und E-Zigaretten weiter als das geltende kantonale Recht. Der Kanton wird das Gesundheitsgesetz also in Abstimmung mit dem neuen TabPG entsprechend verschärfen. Das Anliegen der Motion ist somit erfüllt.

Frist
Sitzungsdatum
Zustimmung
Status

Zustimmung (Abschreibung Postulat)

Der Kantonsrat hat die Motion betreffend «Jugendschutz auf E-Zigaretten & Co. ausweiten» von EVP-Kantonsrat Beat Monhart ohne Gegenantrag als erledigt abgeschrieben. Mit der Motion wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Rat eine Gesetzesrevision vorzulegen, damit E- Zigaretten sowie alle nikotinhaltigen Produkte im Kanton Zürich so rasch wie möglich den gleichen rechtlichen Vorgaben unterliegen wie Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren.

Sitzungsvideo

Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
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