Änderung der Allgemeinen Bauverordnung

GeschäftsartVorlage
KR Nr.6001
Pendent beiKantonsrat
Beginn
DirektionVolkswirtschaftsdirektion (VD)
KommissionKommission für Planung und Bau(KPB)
Beteiligung
Regierungsrat des Kantons Zürich
Ablauf
Antrag Regierungsrat
Frist
Sitzungsdatum
Dokumente
Antrag Kommission
Status

Antrag KPB

Kurzmitteilung der KPB

Änderung der Allgemeinen Bauverordnung soll genehmigt werden

Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 5 Stimmen, die Änderung der Allgemeinen Bauverordnung (ABV) zu genehmigen. Die Änderung der ABV steht im Zusammenhang mit der beantragten Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) betreffend «Baulinien» (6000), wonach die zulässigen Masse von vorspringenden Gebäudeteilen im Baulinienbereich im PBG statt in der ABV definiert werden sollen. Die Aufhebung der entsprechenden Bestimmung in der ABV untersteht von Gesetzes wegen der Genehmigung des Kantonsrates. Die Kommissionsminderheit (SP, Grüne), die den Antrag zur Änderung des PBG ablehnt, will folglich auch die Änderung der ABV nicht genehmigen.

Frist
Sitzungsdatum
Datenopendata.swiss,Kantonsrat Zürich