Kommission für Staat und Gemeinden (STGK)

Die von der Kommission für Staat und Gemeinden beratenen Geschäfte betreffen die kantonale und die kommunale Ebene. Es handelt sich um Beratungsgegenstände, die entweder nur die Gemeinden oder nur den Kanton oder aber beide Ebenen tangieren. Im Kern ist die STGK zuständig für die Regelung des Verhältnisses zwischen diesen beiden wichtigsten Staatsebenen. Dazu gehören Fragen zu den politischen Rechten, wie E-Voting, politische Information, Integration von Jugendlichen und Stimmrechtsalter, Einbürgerung und Bürgerrechte, aber auch Themen wie das kantonale Personalrecht oder die Ausrufung des Klimanotstands.

Rechtsgrundlage in §§ 25 ff. Kantonsratsgesetz

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