Redaktionskommission (REDKO)

Die Redaktionskommission ist zuständig für die gesetzestechnische Redaktion der Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse, die der Kantonsrat verabschiedet. Sie ist gesetzlich vorgesehen, wird jedoch als Subkommission der Geschäftsleitung von dieser eingesetzt. Unterstützt wird sie insbesondere vom Gesetzgebungsdienst.
Die Redaktionskommission zählt im Vergleich zu den ständigen Kommissionen des Kantonsrates wesentlich weniger Mitglieder. Es sind derer drei Kantonsratsmitglieder, wobei mindestens eines der Geschäftsleitung angehören muss.

Rechtsgrundlage in § 30 Kantonsratsgesetz

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Data: opendata.swiss