Kommission für Planung und Bau (KPB)

Die Kommission für Planung und Bau berät die Hoch- und Tiefbauprojekte der Regierung, für die der Kantonsrat, das sind Kredite über drei Millionen Franken, oder das Volk – Kredite über sechs Millionen Franken – zuständig sind. Sie bearbeitet die notwendigen Rechtsgrundlagen für Planung und Bau und bezieht dafür auch den Natur- und Heimatschutz sowie die Denkmalpflege mit ein. Der kantonale Richtplan ist das zentrale Steuerungsinstrument für die langfristige Raumentwicklung auf dem Kantonsgebiet. In den Tätigkeitsbereich der KPB fallen die Themen Raumordnungskonzept, Siedlung, Landschaft sowie öffentliche Bauten und Anlagen.

Rechtsgrundlage in §§ 25 ff. Kantonsratsgesetz

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