Kommission für Bildung und Kultur (KBIK)

Die Kommission für Bildung und Kultur ist zuständig für die Vorberatung der Bildungs- und Kulturgeschäfte, insbesondere für die Erarbeitung und Revision der rechtlichen Grundlagen. Zum Bildungsbereich gehören die Frühförderung bis zum Kindergarten, die Volksschule, die Mittelschule, die Berufsbildung und Berufsberatung, aber auch die Aus- und Weiterbildung an Fachhochschulen und Universität. Die KBIK setzt sich mit den Vorgaben und der Ausgestaltung der jeweiligen Bildungsträger auseinander. Ebenfalls in ihren Zuständigkeitsbereich gehören die ambulante und die stationäre Kinder- und Jugendhilfe.
Darüber hinaus befasst sich die KBIK mit Gesetzes- und Kreditvorlagen im Bereich der kantonalen Kulturpolitik. Konkret betreffen sie insbesondere das Opernhaus und das Theater für den Kanton Zürich, aber auch die Förderung und Unterstützung der sogenannt freien Kultur.

Rechtsgrundlage in §§ 25 ff. Kantonsratsgesetz

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