Justizkommission (JUKO)

Die Justizkommission übt die parlamentarische Kontrolle aus über die obersten kantonalen Gerichte sowie die Gerichte und Amtsstellen, die diesen unterstellt sind. Zudem ist sie zuständig für die Oberaufsicht über die kantonalen Strafverfolgungsbehörden, die der Direktion der Justiz und des Innern unterstehen oder ihr administrativ angegliedert sind. Zu ihrer Tätigkeit gehört die Vorberatung der Rechenschafts- und Geschäftsberichte der beaufsichtigten Organe zuhanden des Kantonsrates. Zudem stellt sie dem Kantonsrat Antrag zu Beratungsgegenständen, die von den obersten Gerichten unterbreitet werden. Dabei handelt es sich um Vorlagen, die ihren Selbstverwaltungsbereich betreffen, und Verordnungen, die durch den Kantonsrat zu genehmigen sind.
Die Richterwahlen sind ein wichtiger Teil des Kompetenzbereichs der JUKO. Sie ist zuständig für die Stellenausschreibung sowie die Prüfung der Kandidierenden auf persönliche und fachliche Eignung. Das diesbezügliche Verfahren ist im Reglement über die Prüfung von Kandidatinnen und Kandidaten für die gesamtkantonalen Gerichte festgehalten. Die abschliessende Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten zuhanden des Gesamtrates nimmt die Interfraktionelle Konferenz (IFK) vor.

Rechtsgrundlage in § 40 Kantonsratsreglement

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Data: opendata.swiss