Geschäftsprüfungskommission (GPK)

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) übt im Auftrag des Kantonsrates die parlamentarische Kontrolle (Oberaufsicht) über die Geschäftsführung des Regierungsrates, der kantonalen Verwaltung und weiterer Träger öffentlicher Aufgaben aus (Art. 57 Kantonsverfassung in Verbindung mit § 27 Abs. 2 Kantonsratsgesetz und § 39 Abs. 1 Kantonsratsreglement). Sie prüft diese auf ihre Rechtmässigkeit, Ordnungsmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit und führt hierzu Anhörungen und Visitationen durch, nimmt Einsicht in Akten und behandelt die Geschäfts- und Rechenschaftsberichte der beaufsichtigten Stellen. Dabei verfügt die GPK über weitreichende Informationsrechte. Sie weist auf festgestellte Missstände hin und gibt Empfehlungen ab. Zudem kann die GPK wie jede parlamentarische Kommission parlamentarische Vorstösse lancieren.

Ausgewählte Berichte:

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