Finanzkommission (FIKO)

Die Finanzkommission gehört zu den Aufsichtskommissionen des Kantonsrates. Sie übt die parlamentarische Kontrolle über die Finanzen des Kantons aus.
Die FIKO stellt dem Kantonsrat Antrag zur Festlegung des Budgets, zur Bewilligung von Nachtragskreditbegehren, zur Genehmigung der Jahresrechnung und der konsolidierten Rechnung, zu bestimmten Anträgen des Regierungsrates, zur Festsetzung des Steuerfusses, zur Genehmigung des Tätigkeitsberichts der Finanzkontrolle sowie zu Geschäften betreffend den Lotteriefonds.
Weil die Anträge der Finanzkommission in Zusammenarbeit mit den Sachkommissionen, der Justizkommission und der Geschäftsleitung erfolgen, bestimmt sie zu Beginn jeder Amtsdauer Referentinnen und Referenten. Diese nehmen die Koordination wahr, indem sie an den Sitzungen der ihnen zugeteilten Kommissionen teilnehmen, wenn diese Geschäfte mit erheblichen finanziellen Auswirkungen beraten.

Rechtsgrundlage in §§ 35 ff. Kantonsratsreglement

Members Sessions
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