Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU)

Die Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen übt die parlamentarische Kontrolle über die Zürcher Kantonalbank und die bedeutenden Beteiligungen des Kantons an wirtschaftlichen Unternehmen aus. Grundlage der Aufsicht sind die jeweilige Beteiligungsstrategie des Regierungsrates und die Eigentümerstrategien der Unternehmen, die als Prüfmassstab herangezogen werden. Im Rahmen der Kontrolle berät die AWU die Geschäftsberichte zuhanden des Kantonsrates und legt sie diesem zur Genehmigung vor. Wie die Prüfung darüber hinaus durchgeführt wird, ist Sache der Aufsichtskommission. Typische Vorgehensweisen sind Visitationen, Präsentationen, Berichte und Fragenkataloge. Zum Kompetenzbereich der AWU gehört insbesondere auch die parlamentarische Kontrolle über die Finanzen der beaufsichtigten Unternehmen. Werden Aufgaben des Kantons an Private übertragen, prüft die AWU das Controlling des Regierungsrates respektive der zuständigen Direktion sowie die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Leistungserfüllung.
Bei der parlamentarischen Kontrolle handelt es sich um eine Oberaufsicht, die von der regierungsrätlichen, direkten Aufsicht mit Weisungsbefugnis abzugrenzen ist. Daraus folgt, dass die Aufsichtskommission in Wahrnehmung ihrer Funktion Empfehlungen abgeben und auf bestehende Missstände hinweisen kann.

Rechtsgrundlage in § 34 Kantonsratsreglement

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