| Status | Antrag KPB
Kurzmitteilung der KPB
Keine kürzeren Fristen in Baubewilligungsverfahren
Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 7 Stimmen, nicht auf die Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) betreffend «Verkürzte Fristen im Baubewilligungsverfahren» einzutreten. Aus Sicht der KPB-Mehrheit würde eine Verkürzung der Behandlungsfrist auf drei Monate nicht zu effizienteren Verfahren führen, wie das gewünscht wäre.Sie möchte daher bei der Frist von vier Monaten bleiben. Die Kommissionsminderheit (SVP, FDP) hält die Verkürzung für eine wirkungsvolle Massnahme zur Verfahrensbeschleunigung. Die SVP-Fraktion beantragt, auf die Vorlage einzutreten und sie an die Kommission zurückzuweisen. Die Motion betreffend «Verkürzte Fristen im Baubewilligungsverfahren», mit der der Kantonsrat diese Vorlage verlangt hatte, soll gemäss einstimmigem KPB-Antrag abgeschrieben werden.
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