Gesetzliche Festlegung der Obergrenze bei der Aufnahmequote von Asylsuchenden

Type of businessParlamentarische Initiative
KR Nr.330/2024
Pending withKantonsrat
Beginning
DirectorateSicherheitsdirektion (DS)
CommissionKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Participation
Stefan Schmid
PartySVP
Political municipalityNiederglatt
RoleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Yiea Wey Te
PartyFDP
Political municipalityUnterengstringen
RoleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Linda Camenisch
PartyFDP
Political municipalityWallisellen
RoleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Process
Eingereicht
Deadline
Meeting date
Documents
Vorläufig unterstützt
Status

Vorläufig unterstützt (69 Stimmen)

Der Kantonsrat hat mit 69 Stimmen eine parlamentarische Initiative vorläufig unterstützt, mit der verlangt wird, dass für Gemeinden eine verbindliche Aufnahmequote von Asylsuchenden pro Einwohner gelten soll, die die Obergrenze von 1 Prozent nicht überschreitet. Damit wird die Initiative einer Kommission zur Beratung zugewiesen.

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Deadline
Meeting date
Documents
Antrag Kommission
Status

Antrag KSSG

Kurzmitteilung der KSSG

Keine fixe Aufnahmequote von Asylsuchenden für die Gemeinden

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 7 Stimmen, die parlamentarische Initiative (PI) von SVP-Kantonsrat Stefan Schmid betreffend «Gesetzliche Festlegung der Obergrenze bei der Aufnahmequote von Asylsuchenden» abzulehnen. Für die Mehrheit der Kommission ist es nicht zielführend, Asylsuchende in kantonalen Zentren statt lokal in den Gemeinden aufzufangen, zumal auch kantonale Zentren irgendwo erstellt werden müssten. Das Problem liege auf Stufe Bund. Eine Minderheit aus SVP und FDP will von einer starren Aufnahmequote für die Gemeinden absehen, möchte aber dennoch nach einer Lösung suchen, die den Gemeinden nach einer Quotenerhöhung eine längere Vorbereitungszeit gewährt. Sie beantragt deshalb Rückweisung der PI an die KSSG zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs.

Deadline
Meeting date
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