Änderung der Immobilienverordnung

Type of businessVorlage
KR Nr.5872
Pending withErledigt
Beginning
DirectorateBaudirektion (BD)
CommissionKommission für Planung und Bau(KPB)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Process
Antrag Regierungsrat
Deadline
Meeting date
Documents
Antrag Kommission
Status

Antrag KPB (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KPB

Änderung der Immobilienverordnung soll genehmigt werden

Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Änderung der Immobilienverordnung (ImV) zu genehmigen. Gemäss §§ 12 und 13 ImV ist in sachlicher Hinsicht grundsätzlich das Immobilienamt (IMA) für räumliche bzw. bauliche Massnahmen bei den kantonalen Immobilien zuständig. In bestimmten Fällen können die Betreiberdirektionen werterhaltende oder wertvermehrende räumliche Massnahmen mit Kosten bis 150"000 Franken eigenverantwortlich beauftragen und umsetzen. Mit der vorliegenden Änderung der ImV soll gemäss Vorschlag des Regierungsrates der Schwellenwert auf 300"000 Franken erhöht werden. Diese Änderung soll zur Verfahrensbeschleunigung bei Kleinprojekten beitragen. Für die Behandlung des Geschäfts im Kantonsrat hat die Kommission schriftliches Verfahren beantragt.

Deadline
Meeting date
Zustimmung
Status

Zustimmung

Der Kantonsrat hat eine Änderung der Immobilienverordnung (ImV) ohne Gegenantrag genehmigt. Grundsätzlich ist das Immobilienamt (IMA) für räumliche bzw. bauliche Massnahmen bei den kantonalen Immobilien zuständig. Mit der Änderung der ImV können Betreiberdirektionen in bestimmten Fällen werterhaltende oder wertvermehrende räumliche Massnahmen mit Kosten bis 300"000 Franken statt wie bisher maximal 150"000 Franken eigenverantwortlich beauftragen und umsetzen.

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Deadline
Meeting date
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