Kantonale Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen»

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KR Nr.6009
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DirectorateGesundheitsdirektion (GD)
CommissionKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
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Antrag KSSG

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Medienmitteilung
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Medienmitteilung der KSSG

Volksinitiative zur Selbstbestimmung am Lebensende soll abgelehnt werden

Die KSSG beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 5 Stimmen, die kantonale Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende in Alters- und Pflegeheimen» abzulehnen (6009). Private Institutionen sollen nicht gegen ihre Überzeugung assistierte Suizidhilfe zulassen müssen.

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1. Lesung
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  1. Lesung Teil B

Der Kantonsrat hat in erster Lesung über die kantonale Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende in Alters- und Pflegeheimen» diskutiert. Von den drei in der vorberatenden Kommission vorgeschlagenen Gegenvorschlägen, hat sich am Ende der Gegenvorschlag von SP, GLP, Grünen, Mitte und AL durchgesetzt, mit dem gefordert wird, dass der assistierte Suizid auch in Spitälern möglich sein soll. Nachdem der Rat den Gegenvorschlag materiell durchberaten hat, geht dieser nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung. An dieser wird der Rat dann auch über die Volksinitiative befinden und schliesslich festhalten, ob er dem Stimmvolk, das definitiv über das Volksbegehren entscheiden wird, die Initiative und/oder den Gegenvorschlag zur Annahme oder Ablehnung beantragen wird. Im Kanton Zürich können seit Juli 2023 alle Bewohnerinnen und Bewohner eines staatlichen Alters- oder Pflegeheims Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Die Initianten der kantonalen Volksinitiative wollen diese Regelung auf private Alters- und Pflegeheime, Spitäler und Psychiatrien ausweiten.

Sitzungsvideo

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Antrag Kommission
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Antrag REDKO

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Zustimmung
Status

Zustimmung Kommissionsmehrheit (Ablehnung VI) mit 108 JA, 64 NEIN, 0 ENTH.

Zustimmung Minderheitsantrag Sangines (Unterbreitung VI und Gegenvorschlag) mit 108 JA, 64 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat die Volksinitiative Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende in Alters- und Pflegeheimen» mit 108 zu 64 Stimmen abgelehnt. Den Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission empfiehlt der Rat indes mit 97 zu 66 Stimmen zur Annahme. Abschliessend entscheiden wird das Stimmvolk. Der Rat hat mit 112 zu 59 Stimmen entschieden, die Volksinitiative und den Gegenvorschlag den Stimmberechtigten zur gleichzeitigen Abstimmung zu unterbreiten. Wird die Volksinitiative zurückgezogen, untersteht der Gegenvorschlag dem fakultativen Referendum. Im Kanton Zürich können seit Juli 2023 alle Bewohnerinnen und Bewohner eines staatlichen Alters- oder Pflegeheims Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Die Initianten der kantonalen Volksinitiative wollen diese Regelung auf private Alters- und Pflegeheime, Spitäler und Psychiatrien ausweiten. Der Gegenvorschlag geht weniger weit. Er sieht zwar eine Ausweitung der Duldungspflicht auf die privaten Alters- und Pflegeheime und die Spitäler vor, nicht aber auf psychiatrische Einrichtungen und ambulante Institutionen.

Sitzungsvideo

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