Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt mit 10 zu 5 Stimmen, die «Förderklasseninitiative» mit verschiedenen Änderungen gegenüber dem Vorschlag des Regierungsrates umzusetzen (6052). Damit sollen Kinder mit entsprechenden Bedürfnissen aus Regelklassen für mindestens ein Semester in eine Förderklasse wechseln können. Die Minderheit der Kommission lehnt die Umsetzung der Initiative grundsätzlich ab.
Der Kantonsrat ist in erster Lesung mit 117 zu 57 Stimmen auf die Umsetzungsvorlage zur «Förderklassen-Initiative» eingetreten und hat die Vorlage materiell durchberaten. Der Rat ist dabei allen Anträgen der vorberatenden Kommission gefolgt. Mit der Umsetzung der Initiative können die Klassenlehrpersonen die Verantwortung für Schülerinnen und Schüler (SuS) mit besonderen Bedürfnissen für mindestens ein Semester abgeben. Diese werden in der Förderklasse von heilpädagogisch geschultem Personal individuell gefördert. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.
Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 118 zu 54 Stimmen bei 1 Enthaltung der Umsetzungsvorlage zur «Förderklassen-Initiative zugestimmt. Mit der Umsetzung der Initiative können die Klassenlehrpersonen die Verantwortung für Schülerinnen und Schüler (SuS) mit besonderen Bedürfnissen für mindestens ein Semester abgeben. Diese werden in der Förderklasse von heilpädagogisch geschultem Personal individuell gefördert.