Natur- und Heimatschutzfondsverordnung und Aufhebung der Verordnung über Staatsbeiträge für den Natur- und Heimatschutz und für kommunale Erholungsgebiete

Type of businessVorlage
KR Nr.5869
Pending withErledigt
Beginning
DirectorateBaudirektion (BD)
CommissionKommission für Planung und Bau(KPB)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Process
Antrag Regierungsrat
Deadline
Meeting date
Documents
Antrag Kommission
Status

Antrag KPB (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KPB

Änderung der Natur- und Heimatschutzfondsverordnung soll genehmigt werden

Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine Änderung der Natur- und Heimatschutzfondsverordnung (NHFV) sowie die Aufhebung der Verordnung über Staatsbeiträge für den Natur- und Heimatschutz und für kommunale Erholungsgebiete zu genehmigen. Mit der NHFV soll neu auch die Gewährung von Staatsbeiträgen aus dem Natur- und Heimatschutzfonds geregelt werden. Die Anpassungen auf Verordnungsstufe werden nötig aufgrund von verschiedenen Beschlüssen des Kantonsrates. So wurde beispielsweise im Rahmen der Änderung des Natur- und Heimatschutzfondsgesetzes neben der Erhöhung der Fondseinlage ein neuer Fondszweck «Renaturierung» geschaffen und der Fondszweck «Erholung» aufgehoben. Und als Folge des neuen Lotteriefondsgesetzes wurde eine neue Denkmalpflegefondsverordnung erlassen. Sämtliche Denkmalpflege-Subventionen werden nun aus dem Denkmalpflegefonds geleistet.

Deadline
Meeting date
Zustimmung
Status

Zustimmung

Der Kantonsrat hat eine Änderung der Natur- und Heimatschutzfondsverordnung (NHFV) sowie die Aufhebung der Verordnung über Staatsbeiträge für den Natur- und Heimatschutz und für kommunale Erholungsgebiete diskussionslos und ohne Gegenantrag genehmigt.

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Deadline
Meeting date
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