Allgemeine Bauverordnung (ABV) - Änderung der Schattenwurfregelung

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KR Nr.5604
Pending withErledigt
Beginning
DirectorateBaudirektion (BD)
CommissionKommission für Planung und Bau(KPB)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Process
Antrag Regierungsrat
Deadline
Meeting date
Documents
Antrag Kommission
Status

Antrag KPB

Deadline
Meeting date
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Zustimmung
Status

Zustimmung mit 141 JA, 27 NEIN, 1 ENTH.

Der Kantonsrat hat eine Änderung der Allgemeinen Bauverordnung (ABV) in erster Lesung mit 142 zu 27 Stimmen bei einer Enthaltung genehmigt. Die Schattenwurfregelung für Hochhäuser soll durch eine Verlängerung der zulässigen Beschattungsdauer von zwei auf drei Stunden geändert werden.

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