Härtefallregelung im Rahmen der integrativen Förderung

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KR Nr.5722
Pending withErledigt
Beginning
DirectorateBildungsdirektion (BI)
CommissionKommission für Bildung und Kultur(KBIK)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Process
Antrag Regierungsrat
Deadline
Meeting date
Documents
Antrag Kommission
Status

Antrag KBIK (gleichlalutend)

Kurzmitteilung der KBIK

Keine Ausweitung der Härtefallregelung im Rahmen der integrativen Förderung

Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat betreffend «Härtefallregelung im Rahmen der integrativen Förderung» als erledigt abzuschreiben. Es gibt seit Längerem zu wenig ausgebildete schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen im Kanton Zürich. Zur Entspannung der Situation werden mit gutem Erfolg Lehrpersonen ohne entsprechendes Diplom während drei Jahren befristet für die integrative Förderung eingesetzt. Entscheiden sie sich dann für die Ausbildung, kann die Befristung bis zur Absolvierung des Diploms verlängert werden. Diese Regelung soll nicht ausgeweitet werden; dies einerseits zum Schutz der Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und andererseits, um die Fachausbildung nicht unattraktiv werden zu lassen. An der Hochschule für Heilpädagogik können jährlich 150 Plätze von Personen aus dem Kanton Zürich belegt werden.

Deadline
Meeting date
Zustimmung
Status

Zustimmung (Abschreibung Postulat)

Der Kantonsrat hat ein Postulat von SP, FDP und GLP betreffend Heilpädagoginnen und Heilpädagogen als erledigt abgeschrieben.

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Meeting date
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