Antrag JUKO
Kurzmitteilung der JUKO
Wahlvorschläge für Schiedsgericht sollen bestätigt werden
Die Justizkommission (JUKO) beantragt einstimmig, den Wahlvorschlägen des Regierungsrates für die Nachwahl der Mitglieder des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten zu folgen und die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten für die Amtsdauer 2025–2031 zu wählen. Das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten beurteilt im Rahmen der Gesetzgebung der Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung als einzige kantonale Instanz Streitigkeiten zwischen Versicherern und Leistungserbringern. Es setzt sich aus einer neutralen vorsitzenden Person sowie einer gleichen Anzahl von Vertretungen der Versicherer und der Leistungserbringer zusammen. Gemäss Gesetz wählt der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates die Mitglieder des Schiedsgerichts.
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