Gesetz über die politischen Rechte (GPR), Anpassung der Regelung zum 3%-Quorum bei Kantonsratswahlen

Type of businessVorlage
KR Nr.5951
Pending withErledigt
Beginning
DirectorateDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissionKommission für Staat und Gemeinden(STGK)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Process
Antrag Regierungsrat
Deadline
Meeting date
Documents
Antrag Kommission
Status

Antrag STGK (gleichlautend)

Kurzmitteilung der STGK

Regelung zum 3-Prozent-Quorum soll angepasst werden

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Vorlage betreffend «Gesetz über die politischen Rechte (GPR), Anpassung der Regelung zum 3%-Quorum bei Kantonsratswahlen» anzunehmen. Das Geschäft geht auf eine parlamentarische Initiative von SVP-Altkantonsrat Claudio Schmid zurück (KR-Nr. 110/2016). Der Kantonsrat beschloss im November 2020, dass bei Kantonsratswahlen nur Listengruppen den Sprung in den Kantonsrat schaffen sollen, die mindestens 3 Prozent aller Parteistimmen im ganzen Kanton erhalten. Dabei wurde festgelegt, dass sich das 3-Prozent-Quorum auf die Parteistimmen bezieht und nicht auf die Wähler- und Wählerinnenzahlen. Dies ist ein kleiner, arithmetischer Unterschied, der in der Praxis aber kaum Auswirkungen hat. Mit der Vorlage soll die ursprüngliche Regelungsabsicht des Kantonsrats korrekt umgesetzt werden. Die Änderung hat, wenn überhaupt, nur einen Einfluss im Dezimalbereich und hätte auf die letzten drei Kantonsratswahlen keinerlei Auswirkungen gehabt. Dennoch ist sie gemäss Regierungsrat aus Gründen der Konsistenz, Einheitlichkeit und mathematischen Genauigkeit sinnvoll. Dieser Einschätzung folgt auch die Kommission.

Deadline
Meeting date
1. Lesung
Status

Abschluss 1. Lesung

Deadline
Meeting date
Antrag Kommission
Status

Antrag REDKO

Deadline
Meeting date
Documents
Zustimmung
Status

Zustimmung mit 167 JA, 0 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 167 zu 0 Stimmen einer Anpassung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) zugestimmt. Mit der Änderung des Gesetzes wird neu festgelegt, dass das 3-Prozent-Quorum bei Kantonsratswahlen sich auf die Wählerinnen- und Wählerzahlen und nicht auf die Parteistimmen bezieht – eine Neuerung, die bei den drei vergangenen Wahlen allerdings nichts an der Zusammensetzung des Rats geändert hätte.

Sitzungsvideo

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Meeting date
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