Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Änderung, Konsolidierungskriterien

Type of businessVorlage
KR Nr.6072
Pending withKantonsrat
Beginning
DirectorateFinanzdirektion (FD)
CommissionFinanzkommission(FIKO)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Process
Antrag Regierungsrat
Deadline
Meeting date
Documents
Antrag Kommission
Status

Antrag FIKO

Kurzmitteilung der FIKO

Neue Kriterien für die konsolidierte Rechnung des Kantons Zürich

Die Finanzkommission (FIKO) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, einer Änderung des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) zuzustimmen. Künftig sollen klare Kriterien dafür gelten, welche Organisationen in der konsolidierten Rechnung des Kantons berücksichtigt werden. Grundsätzlich werden Organisationen aufgenommen, die eine öffentliche Aufgabe erfüllen und vollständig dem Kanton gehören, sowie kantonale Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen. Ausgenommen bleiben die EKZ, die GVZ, die SVA und die ZKB, da deren Einbezug die Darstellung der Kantonsfinanzen verzerren würde. Neu entscheidet der Kantonsrat über Ausnahmen. Gleichzeitig soll das Postulat zum Risikobericht in der Kantonsrechnung als erledigt abgeschrieben werden.

Deadline
Meeting date
Dataopendata.swiss,Kantonsrat Zürich