Fristerstreckung für Bericht zur Film- und Medienförderung
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einem von der Kommission für Bildung und Kultur eingereichten Postulat zu genehmigen. Mit dem Postulat wird der Regierungsrat aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, wie der kantonale Beitrag an die Zürcher Filmstiftung künftig stärker an die Förderung neuer audiovisueller Formate und Darstellungsformen (wie zum Beispiel interaktive Formate) geknüpft werden kann. Eine Minderheit von zwei Kommissionsmitgliedern unterstützt den Minderheitsantrag des parteilosen Kantonsrates Hans-Peter Amrein, die Fristerstreckung nicht zu genehmigen.
Der Kantonsrat hat eine Fristerstreckung für die Berichterstattung und Antragstellung zu einem Postulat betreffend Film- und Medienförderung mit 152 zu 9 Stimmen bi 2 Enthaltungen genehmigt.
Pilotprojekt zur Förderung der digitalen Kultur angekündigt
Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 6 Stimmen, das von ihr selbst eingereichte Postulat betreffend «Film- und Medienförderung» direkt als erledigt abzuschreiben. Mit dem Kommissionsvorstoss forderte die KBIK, dass ein Teil der kantonalen Beiträge an die Zürcher Filmstiftung (ZFS) künftig für die Förderung neuer audiovisueller Formate eingesetzt wird. Der Regierungsrat gab eine Studie in Auftrag und setzte bei der Förderung der digitalen Kultur schliesslich auf ein Pilotprojekt, mit welchem die Bereiche «New Media» und «Games» in die ZFS integriert werden. Die Unterstützung der Medienkunst will er aber weiterhin bei der Fachstelle Kultur belassen. Die Kosten von 4,5 Millionen Franken für das dreijährige Projekt sollen dem Kulturfonds belastet werden, dem Kantonsrat wird dazu eine Finanzierungsvorlage vorgelegt. Eine Minderheit (SVP, FDP) beantragt, das Postulat mit einer anderslautenden Stellungnahme abzuschreiben. Sie hält fest, dass sie die vorgesehene Weiterentwicklung der Filmstiftung in die geforderte Richtung begrüsse, aber die Zunahme der Kultursubventionen ablehne. Die Mittel seien durch Umverteilung bestehender Subventionen zu beschaffen.
(Abschreibung Postulat ohne abweichende Stellungnahme)
Der Kantonsrat hat das Postulat betreffend «Film- und Medienförderung» der Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) als erledigt abgeschrieben. Ein Antrag, dies mit einer anderslautenden Stellungnahme zu tun, wurde mit 95 zu 75 Stimmen abgelehnt. Mit dem Kommissionsvorstoss forderte die KBIK, dass ein Teil der kantonalen Beiträge an die Zürcher Filmstiftung (ZFS) künftig für die Förderung neuer audiovisueller Formate eingesetzt wird.