Antrag KJS
Kurzmitteilung der KJS
Jugendschutz im Kino soll nicht mehr kantonal geregelt werden
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Gesetz über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien aufzuheben. Grund dafür ist das neu erlassene Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Durch die einheitliche Regelung auf Bundesebene soll der Jugendschutz in der gesamten Schweiz verstärkt werden. Der Kanton Zürich gehörte bisher zu den wenigen Kantonen mit einer eigenen Regelung.
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