Gesetz über die Pädagogische Hochschule, Änderung, Zulassungsbedingungen für die Kindergarten- und die Primarstufe

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KR Nr.5796
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DirectorateBildungsdirektion (BI)
CommissionKommission für Bildung und Kultur(KBIK)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Process
Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Status

Antrag KBIK

Kurzmitteilung der KBIK

Einheitliche Zulassung für Lehrpersonen der Kindergarten- und Primarstufe

Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 5 Stimmen eine Änderung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule. Auf Bundesebene sind die Zulassungsbestimmungen zum Studium an einer Pädagogischen Hochschule geändert worden, was eine Anpassung des kantonalen Gesetzes nötig macht. Die Ausbildung auf Kindergarten- und Unterstufe der Primarstufe (KUst) soll vereinheitlicht werden. Damit erhalten die Kindergartenlehrpersonen eine umfassendere Ausbildung (für die Schuljahre 1 bis 5) und sind folglich in den Schulen breiter einsetzbar. Eine Minderheit (SVP und FDP) will die Ausbildung zur reinen Kindergartenlehrperson beibehalten.

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1. Lesung
Status

Abschluss 1. Lesung

Kindergartenlehrpersonen im Kanton Zürich sollen künftig mehr Lohn erhalten. Gleichzeitig werden die Anforderungen für die Ausbildung erhöht. Der Kantonsrat ist am Montag mit 89 zu 74 Stimmen auf die Vorlage mit den dafür notwendigen Änderungen am Gesetz über die Pädagogische Hochschule eingetreten. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission, bevor der Kantonsrat in ein paar Wochen abschliessend über die Änderungen entscheiden wird.

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Antrag Kommission
Status

Antrag REDKO

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Zustimmung
Status

Zustimmung mit 97 JA, 70 NEIN, 0 ENTH.

Kindergartenlehrpersonen erhalten ab Januar definitiv mehr Lohn, müssen aber dafür neu die kombinierte Ausbildung für Kindergarten und Unterstufe absolvieren: Der Kantonsrat hat das Gesetz über die Pädagogische Hochschule sowie die Lehrpersonalverordnung in der Schlussabstimmung mit 97 zu 70 Stimmen genehmigt.

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