| Status | Antrag WAK
Kurzmitteilung der WAK
WAK begrüsst Ausweitungen des Jagdschutzes für Vögel
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine Einzelinitiative des Grünen-Altkantonsrates Robert Brunner abzulehnen. Mit dieser wurde gefordert, dass einzig Kormoran, Rabenkrähe und die verwilderte Haustaube zu den jagdbaren Vogelarten zählen sollen. Die Kommission folgt damit dem Antrag des Regierungsrates. Dieser hat einen Teil der Forderungen auf Verordnungsstufe bereits umgesetzt, was die WAK begrüsst. So wurden Eichelhäher, Türkentaube und Elster von der Liste der jagdbaren Arten entfernt. Zudem wurde die Bejagung von Wasservögeln in verschiedenen Lebensräumen von nationaler Bedeutung und Feuchtgebieten von überkommunaler Bedeutung untersagt.
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