Planungs- und Baugesetz (PBG), Änderung, Baulinien

Type of businessVorlage
KR Nr.6000
Pending withKantonsrat
Beginning
DirectorateVolkswirtschaftsdirektion (VD)
CommissionKommission für Planung und Bau(KPB)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Process
Antrag Regierungsrat
Deadline
Meeting date
Documents
Antrag Kommission
Status

Antrag KPB

Kurzmitteilung der KPB

Baulinien sollen neu geregelt werden

Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 5 Stimmen, die Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) betreffend «Baulinien» zu verabschieden. Die Kommissionsmehrheit unterstützt den Antrag des Regierungsrates, der die zulässigen Masse von vorspringenden Gebäudeteilen im Baulinienbereich von der Allgemeinen Bauverordnung (ABV) auf die Gesetzesstufe überführen und neu regeln will. Sie würdigte die Vorlage, die solche vorspringenden Gebäudeteile auf bis zur Hälfte der Fassadenlänge zulässt, aber das Erdgeschoss davon ausnimmt, als guten Kompromiss zwischen den Bedürfnissen von Bauträgerschaften und der Wahrung strassenräumlicher Qualitäten. Die Kommissionsminderheit (SP, Grüne) fordert, dass hervorspringende Gebäudeteile im Interesse des öffentlichen Raumes höchstens auf einem Drittel der Fassadenlänge erlaubt sein sollen, und möchte den Gemeinden die Möglichkeit abweichender Regelungen einräumen.

Deadline
Meeting date
Documents
Dataopendata.swiss,Kantonsrat Zürich