Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG Ausbildungsfördergesetz Pflege)

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KR Nr.5943
Pending withErledigt
Beginning
DirectorateBildungsdirektion (BI)
CommissionKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Process
Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Status

Antrag und Bericht KSSG

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Medienmitteilung
Status

Medienmitteilung der KSSG

Förderung der Ausbildung von diplomierten Pflegefachpersonen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat einstimmig (13 zu 0 Stimmen), das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege zu erlassen (5943). Damit wird die kantonale Grundlage für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative geschaffen, die von Volk und Ständen im November 2021 angenommen wurde.

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1. Lesung
Status

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege beraten und über verschiedene Kommissions- und Minderheitsanträge abgestimmt. Der Rat ist dabei allen Anträgen der vorberatenden Kommission gefolgt. Mit dem Einführungsgesetz wird die kantonale Grundlage für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative geschaffen, Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.

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Antrag Kommission
Status

Antrag REDKO

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Zustimmung
Status

Zustimmung mit 175 JA, 0 NEIN, 0 ENTH. (Motion KR-Nr. 244/2021 erledigt)

Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 175 zu 0 Stimmen der Erlassung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege zugestimmt. Damit wird die kantonale Grundlage für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative geschaffen, die von Volk und Ständen im November 2021 angenommen wurde. Der Rat hat im Rahmen der Debatte mit Stichentscheid des Kantonsratspräsidenten (89 zu 88 Stimmen) der Abschreibung der Motion betreffend «Ausbildungsbeiträge für Quereinsteigende in eine Ausbildung zur Pflegefachperson HF» zugestimmt (KR-Nr. 244/2021).

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