Anstandsregel für scheidende Regierungsrätinnen und Regierungsräte

Type of businessMotion
KR Nr.401/2019
Pending withRegierungsrat
Beginning
DirectorateStaatskanzlei (SK)
Participation
Selma L"Orange Seigo
PartyGrüne
Political municipalityZürich
RoleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Anne-Claude Hensch Frei
PartyAL
Political municipalityZürich
RoleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Process
Eingereicht
Deadline
Meeting date
Documents
Stellungnahme Regierungsrat
Deadline
Meeting date
Documents
Wegfall
Status

Wegfall infolge Ausscheiden Erstunterzeichner Kaspar Bütikofer

Deadline
Meeting date
Wiederaufnahme
Deadline
Meeting date
Überweisung an Regierungsrat
Status

Überweisung an RR mit 89 JA, 78 NEIN, 0 ENTH.

Regierungsrätinnen und Regierungsräte sollen nach dem Ausscheiden aus dem Amt künftig zwei Jahre warten müssen, bevor sie Einsitz in Institutionen nehmen dürfen, die im Zuständigkeitsbereich ihrer Direktion tätig sind. Der Kantonsrat hat eine entsprechende Motion von AL und Grünen mit 89 zu 78 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. Dagegen ausgesprochen haben sich FDP, Mitte und SP. Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, dazu eine Vorlage mit Bericht und Antrag auszuarbeiten.

Sitzungsvideo

Deadline
Meeting date
Documents
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